Der EU AI Act ist kein reines EU-Thema: Er kann auch Schweizer Unternehmen betreffen. Ab dem 2. August 2026 gilt die KI-Verordnung der EU in weiten Teilen, darunter die Transparenzpflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte. Wer Kundschaft in der EU bedient, sollte jetzt genau hinschauen.
Kurz vor dem Stichtag hat die EU nachjustiert: Seit dem 27. Juli 2026 ist der Digital Omnibus in Kraft, der Fristen verschiebt und Pflichten neu fasst. Das heisst nicht, dass alles später kommt, sondern dass Sie genauer wissen müssen, was wann gilt.
Wir zeigen, wann der EU AI Act für Schweizer Unternehmen greift, was ab August gilt, was verschoben wurde und wie Sie sich vorbereiten. Den Schweizer Rahmen haben wir im Beitrag zu KI und Datenschutz beschrieben.
Das Wichtigste in Kürze
- Der EU AI Act erfasst auch Schweizer Unternehmen, wenn sie KI-Systeme in der EU anbieten oder die Ergebnisse ihrer KI in der EU verwendet werden.
- Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes müssen gekennzeichnet werden.
- Der Digital Omnibus ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft und verschiebt die Hochrisiko-Regeln auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028.
- Die Pflicht zur KI-Kompetenz bleibt, verlangt aber neu Fördermassnahmen statt eines «ausreichenden Masses» an Kompetenz.
- Die Schweiz hat kein eigenes KI-Gesetz; bis Ende 2026 soll eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats entstehen.
Gilt der EU AI Act für Schweizer Unternehmen?
Kurz: Ja, wenn sie KI in der EU anbieten oder deren Ergebnisse dort verwendet werden.
Nicht der Sitz allein entscheidet
Nach Artikel 2 der KI-Verordnung gilt sie für Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen, egal wo sie sitzen. Erfasst sind auch Anbieter und Betreiber in Drittstaaten, deren KI-Ausgaben in der Union verwendet werden. Schon ein Chatbot für Anfragen aus Deutschland kann genügen.
Dabei zählt Ihre Rolle: Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt, Betreiber setzen es in eigener Verantwortung beruflich ein. Viele Unternehmen sind Betreiber, etwa mit einem eingekauften Chatbot.
Und die Schweiz? Kein KI-Gesetz, aber ein Fahrplan
Der Bundesrat entschied am 12. Februar 2025, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und das Recht möglichst sektorbezogen anzupassen. Bis Ende 2026 soll eine Vernehmlassungsvorlage zu Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht entstehen (BAKOM); eröffnet ist sie noch nicht.
Für KI gilt vor allem das Datenschutzgesetz. Laut EDÖB ist das DSG auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar. Kommuniziert ein Sprachmodell direkt mit Nutzerinnen und Nutzern, haben diese demnach ein Recht zu erfahren, ob sie mit einer Maschine sprechen.
Was ab 2. August 2026 gilt: die KI-Kennzeichnungspflicht
Mit der allgemeinen Geltung des EU AI Act am 2. August 2026 wird für viele Unternehmen Artikel 50 zentral: die Transparenzpflichten. Sie wurden, bis auf eine Übergangsfrist für ältere Systeme, nicht verschoben.
Chatbots müssen sich zu erkennen geben
Anbieter müssen Chatbots und ähnliche Systeme so gestalten, dass Menschen informiert werden, wenn sie mit einer KI interagieren, ausser es ist offensichtlich. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion klar erfolgen. Wie solche Systeme arbeiten, zeigt unser Beitrag zum Chatbot für Unternehmen.
Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse kennzeichnen
Wer mit KI Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt, die als Deepfake gelten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurden. Bei offensichtlich künstlerischen oder satirischen Werken genügt ein Hinweis, der das Werk nicht stört.
Auch KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, sind zu kennzeichnen, ausser sie wurden redaktionell geprüft und verantwortet.
Maschinenlesbare Markierung für generative KI
Anbieter generativer KI müssen erzeugte Texte, Bilder, Audios und Videos maschinenlesbar markieren; für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Frist bis 2. Dezember 2026. Hilfe bietet ein freiwilliger Verhaltenskodex der EU-Kommission vom 10. Juni 2026.
Was der Digital Omnibus verschiebt – und was nicht
Die Verordnung (EU) 2026/1744, offiziell «Digital-Omnibus-Verordnung zur KI», erschien am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der EU und ist seit dem 27. Juli in Kraft. Parlament und Rat hatten im Juni zugestimmt. Die wichtigsten Fristen:
| Regel | Gilt ab |
|---|---|
| Verbotene KI-Praktiken, KI-Kompetenz | 2. Februar 2025 |
| Transparenzpflichten nach Artikel 50 | 2. August 2026 |
| Maschinenlesbare Markierung für ältere Systeme | 2. Dezember 2026 |
| Neue Verbote: nicht einvernehmliche intime Deepfakes, Darstellungen von Kindesmissbrauch | 2. Dezember 2026 |
| Hochrisiko-KI nach Anhang III, etwa Personalauswahl, Kreditwürdigkeit | 2. Dezember 2027 (bisher 2. August 2026) |
| Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I | 2. August 2028 (bisher 2. August 2027) |
Hochrisiko-Regeln: mehr Zeit, keine Entwarnung
Der grösste Aufschub betrifft Hochrisiko-Systeme, begründet mit verspäteten Normen und dem verzögerten Aufbau nationaler Behörden. Anforderungen wie Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht fallen nicht weg, sie werden später fällig. Wer KI in der Personalauswahl einsetzt, gewinnt Zeit, aber keinen Freipass.
KI-Kompetenz: fördern statt sicherstellen
Bisher verlangte Artikel 4, «nach besten Kräften» ein ausreichendes Mass an KI-Kompetenz sicherzustellen. Seit dem 27. Juli müssen Anbieter und Betreiber Massnahmen zur Förderung ergreifen, ohne ein bestimmtes Niveau zu garantieren. Weniger Pflicht heisst nicht weniger Bedarf: Ungeschulte Teams öffnen der Schatten-KI die Tür.
In fünf Schritten vorbereitet auf den EU AI Act
Was heisst das konkret? Fünf Schritte schaffen Überblick, auch wenn nicht alles bis zum 2. August erledigt sein muss.
1. KI-Einsatz erfassen
Listen Sie auf, welche KI-Werkzeuge im Haus genutzt werden, vom Chatbot bis zur Bildgenerierung. Auch Werkzeuge, die Mitarbeitende auf eigene Faust verwenden, gehören dazu.
2. EU-Bezug prüfen
Klären Sie für jedes System, ob es Menschen in der EU erreicht oder dort Ergebnisse liefert. Typisch sind ein Onlineshop mit deutscher Kundschaft oder Kampagnen für Österreich.
3. Rolle bestimmen
Sind Sie Anbieter oder Betreiber? Wer ein KI-System unter eigenem Namen anbietet, auch wenn es extern entwickelt wurde, trägt deutlich mehr Pflichten als ein Unternehmen, das ein bestehendes Werkzeug einsetzt.
4. Kennzeichnung umsetzen
Prüfen Sie, ob Ihre Chatbots klar als KI erkennbar sind, auch eingekaufte. Legen Sie in einer kurzen internen Regel fest, wie KI-generierte Bilder, Videos und Texte gekennzeichnet werden.
5. Kompetenz und Verantwortung festlegen
Benennen Sie eine zuständige Stelle, schulen Sie Ihre Teams und dokumentieren Sie die Massnahmen. Wie das in eine Gesamtplanung passt, zeigt unser Beitrag zur KI-Strategie.
Fristen verschieben sich, die Richtung bleibt
Der EU AI Act ist für Schweizer Unternehmen keine ferne Brüsseler Angelegenheit, sondern eine Frage des Marktzugangs. Der Omnibus verschafft bei Hochrisiko-Systemen Luft, bei der Transparenz kaum. Auch die Schweiz bewegt sich Richtung Transparenz und Aufsicht.
Den Anfang macht der Überblick. Hier setzt BE BRAVE an: In der Beratung bewerten wir KI-Reife, Datenlage und Risiken und machen daraus eine priorisierte Roadmap statt einer Ideensammlung. Alle BE-BRAVE-Angebote werden auf unseren eigenen Servern in der Schweiz betrieben.
Die Angaben entsprechen dem Stand vom 30. Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
FAQ
Gilt der EU AI Act auch für Unternehmen in der Schweiz?
Ja, wenn sie KI-Systeme in der EU anbieten oder die Ausgaben ihrer KI dort verwendet werden.
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht des EU AI Act?
Die Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026. Für die maschinenlesbare Markierung älterer Systeme läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Gibt es ein KI-Gesetz in der Schweiz?
Nein, der Bundesrat will die KI-Konvention des Europarats ratifizieren und lässt bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Für KI gilt schon heute insbesondere das Datenschutzgesetz.
Was droht bei Verstössen gegen den EU AI Act?
Für Verstösse gegen die Transparenzpflichten sind Geldbussen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU gilt der tiefere Betrag.

